Die Vermins haben die Chance genutzt und zur Verbesserung und Steigerung der Effizienz der Vorstandsarbeit einige Geräte beantragt, die nun bewilligt wurden. Wir freuen uns, dass wir nun in der Lage sind mit professioneller Ausstattung (online) Vorstandssitzung und (bei Bedarf) hybride Mitgliederversammlungen durchzuführen. Das steigert die Präsenz, da wir so auch die Mitglieder näher an uns heranbringen, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht im direkten Umfeld von Wesseling leben. Die neuen Geräte wie Kamera, Mikrofon, Laptop und externe Festplatte vervollständigen unsere Ausstattung. Bisher wurden dafür ausschließlich private Geräte genutzt.
Das Förderprogramm entlastet so die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und erzielt in der Mitgliedschaft hoffentlich die erwünschte Wirkung.
Wir als Vorstand sind dankbar für die Erleichterung unserer ehrenamtlichen Arbeit für die Wesseling Vermins.
Auszug aus der Homepage zum Förderprogramm:
Die Fördermaßnahme „Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW“ zielt auf die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen, der sich durch seine auf freiwilligem Engagement basierenden Strukturen sowie seine soziale und pädagogische Funktion auszeichnet. Durch Investitionen in die mediale Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen mit entsprechender Hardware und der dazugehörigen Software, die für mindestens 3 Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für den geförderten Zweck weiter genutzt werden, soll der Breitensport gefördert werden.
Antragsberechtigt sind der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. oder seine Mitgliedsorganisationen sowie Träger von Verbandssportschulen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung mit integrierten Übernachtungsmöglichkeiten und in Nordrhein-Westfalen ansässige Sportinstitutionen gemäß Anlage 1, soweit sie als gemeinnützige Einrichtungen von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Interessierte Sportvereine wenden sich bitte an den jeweiligen Kreis- oder Stadtsportverband.
Gefördert werden ausschließlich Sachausgaben wie Computer, Scanner, Monitore, Fotokameras, Videokonferenz-Tools, Wlan-Router und Serversysteme. Nicht förderfähig sind weitere Kosten wie Installations-, Einweisungs-, Wartungs- und Betriebsausgaben sowie Ausgaben für Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Software sind nicht förderfähig. Die Zuständigkeit hierfür übernehmen die Zuwendungsempfangenden.
Quelle:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu/digitalisierung-gemeinnuetziger-sportorganisationen-in-nrw/